Zum Verständnis
Worum es geht
Das Europäische Parlament wird auf seiner Plenarsitzung am Freitag, dem 24. April 2009, in Strasbourg (Frankreich) den Entwurf einer legislativen Entschließung für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten entscheiden.
Hauptberichterstatter im federführenden Ausschuss für Volksgesundheit ist der griechische Abgeordnete Antonios Trakatellis. Berichterstatterin für eine Stellungnahme des Industrieausschusses ist die französische Abgeordnete Francoise Grossetête. Sie gehören beide der Europäischen Volkspartei an, die die christlich-demokratischen Parteien umfasst. Mit ihren Berichtsentwürfen stellen sich die Berichterstatter gegen das Programm ihrer eigenen Partei, welches den Schutz des ungeborenen Lebens unterstreicht und jede Form von Rassenhygiene in Europa verbietet.
Derzeit fordert der Entwurf in 15 zum Paragraphen 1 Punkt 5 a (neu), "5a) Bemühungen zu unterstützen, um seltene Erbkrankheiten zu verhindern, die schließlich zur Ausmerzung dieser seltenen Krankheiten führen werden: a) durch genetische Beratung der als Überträger der Krankheit fungierenden Eltern und
b) gegebenenfalls und unbeschadet der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und stets auf Freiwilligkeit beruhend - durch die Auswahl gesunder Embryos vor der Implantation
;"
Sollte die Entschließung in ihrer derzeitigen Form angenommen werden, wäre sie aus zwei Gründen ganz besonders gefährlich:
- sie würde eine Unterscheidung zwischen "gesunden" und "kranken" Embryonen einführen und damit die alte Differenzierung zwischen "lebenswertem" und "unwertem" menschlichem Leben wiederbeleben. - das Europäische Parlament würde dem Ministerrat ein politisches Signal geben, um die freiwillige pränatale Embryonen-Auslese in allen Mitgliedsstaaten zur Pflicht zu machen, selbst wenn dies in einzelnen Mitgliedsstaaten verboten ist.
Kontaktieren Sie alle Mitglieder des Europäischen Parlaments und verlangen Sie, gegen Änderungsantrag 15 zu stimmen. Sollte dies nicht gelingen, soll die gesamte Entschließung abgelehnt werden.
Der institutionelle Rahmen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten vorgelegt.
Der EU-Ministerrat für Volksgesundheit (Zusammenkunft der 27 nationalen Gesundheitsminister) muss darüber entscheiden.
Der Ministerrat ist verpflichtet, das EU-Parlament zu konsultieren. Die Stellungnahme des EU-Parlaments hat jedoch keine rechtliche Bedeutung. Dennoch kann die Einführung der Forderung nach einer vorgeburtlichen Embryonen-Auslese als politisches Signal an den Ministerrat ausgelegt werden, um die Mitgliedsstaaten zu diesen eugenischen Praktiken zu verpflichten.
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Bitte handeln Sie
• vor dem : 2009-04-23
Gegen die Einführung von Eugenismus
Kontaktieren Sie Ihr Mitglied des Europäischen Parlaments
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